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	<title>Berufspolitik Archive - deutsche-heilpraktikerschule.de</title>
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	<description>Private Bildungseinrichtung - Ausbildung zum Heilpraktiker bundesweit und im Fernlehrgang</description>
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		<title>Psychologischer Berater vs. Psychotherapeut – Coachst du noch oder therapierst du schon?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Anne Usadel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Oct 2022 11:41:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Berufspolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Psychologischer Berater vs. Psychotherapeut – Coachst du noch oder therapierst du schon: „Warum schaffe ich das nicht? Weshalb kann ich...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://hp-schule.pnp-media.de/psychologischer-berater-vs-psychotherapeut/">Psychologischer Berater vs. Psychotherapeut – Coachst du noch oder therapierst du schon?</a> erschien zuerst auf <a href="https://hp-schule.pnp-media.de">deutsche-heilpraktikerschule.de</a>.</p>
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</style><p>Psychologischer Berater vs. Psychotherapeut – Coachst du noch oder therapierst du schon: „Warum schaffe ich das nicht? Weshalb kann ich meine Probleme nicht alleine klären? Und wie das überhaupt funktionieren?“ Derartige Fragen stellen sich die meisten unter uns im Lauf des Lebens. Häufig sucht man sich Hilfe von Außenstehenden – auch psychologische Berater und Coaches sind hier gerne gefragt, um wieder klar für sich zu werden. Ein Coaching unterstützt den Hilfesuchenden u.a. darin, seine in ihm liegenden Ressourcen zu (re-)aktivieren, in der Form des Gespräches eine Portion Selbstvertrauen in sich selbst wiederzuentdecken und somit Bedürfnisse zu erkennen. Doch was genau sind die Unterschiede zwischen einem <strong>Heilpraktiker für Psychotherapie</strong> und einem <strong>psychologischen Berater </strong>und welche Vorteile bieten beide?</p>
<h2>Wo ist die Grenze des Coachings und wann beginnt Psychotherapie?</h2>
<p>Coaches schöpfen aus einer Vielfalt an Techniken, häufig aus psychologischem Hintergrund heraus entwickelt (vgl. beispielhaft u.a. NLP und systemisches Arbeiten). Manch einer mag vermuten, dass Coaching somit eine Psychotherapie „light“ ist? Nein, denn hier gibt es ganz klare Grenzen:</p>
<ul>
<li>Ein <strong>psychologischer Berater oder Coach</strong> richtet sich an den prinzipiell psychisch gesunden Menschen, der sich mit Coaching im Alltag Unterstützung hinzuziehen möchte.</li>
<li>In der <strong>Psychotherapie</strong> sind Menschen adressiert, die sich durch ihre Probleme im Alltag eingeschränkt fühlen und der Leidensdruck so groß ist, dass sie psychisch erkranken.</li>
</ul>
<p>Die psychologische Beratung, die das Coaching ja darstellen kann, erfordert keinerlei Vorbedingungen und ist ein rechtlich nicht geschützter Begriff. <strong>Psychotherapie ist in Deutschland jedoch staatlich geregelt.</strong> Hier muss eine <strong>staatliche Therapieerlaubnis</strong> als:</p>
<ul>
<li>Facharzt,</li>
<li>psychologischer Psychotherapeut,</li>
<li>Heilpraktiker</li>
<li>oder Heilpraktiker eingeschränkt für Psychotherapie bestehen,</li>
</ul>
<p>da sonst ein Verstoß gegen das geltende Recht vorliegt und als Straftat geahndet werden kann (vgl. <strong>§5 HeilPrG</strong>). Somit ergibt sich aus dem rechtlichen Aspekt, dass der Coach keine Leidensthemen behandeln darf, die in den klinischen Bereich der psychischen Störungen hineingehen. Welche Krankheiten all das umfasst, ist in der Internationalen Klassifikation psychischer Störungen (aktuell angewandt <strong>ICD10, Kapitel F</strong>) umfassend erläutert.</p>
<h2>Ist die Weiterbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie von Vorteil?</h2>
<p>Grundsätzlich lohnt sich die Weiterbildung zum <strong>Heilpraktiker für Psychotherapie</strong> für Menschen, die bislang keine psychotherapeutische Ausbildung haben, um dem Klienten bei eventuell auftretenden psychopathologischen Aspekten mit einem fundierten psychopathologischen und diagnostischen Fachwissen zur Seite zu stehen. Man kann hier auch im Anschluss das <strong>staatliche Recht zur Ausführung der</strong> <strong>Heilerlaubnis für Psychotherapie</strong> erlangen, indem man die Überprüfung vor der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde besteht.</p>
<p><strong>Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist der adäquate Ansprechpartner, wenn es sich um psychische, psychosomatische und emotionale Erkrankungen handelt. </strong></p>

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	<h5 class="cmsmasters_heading">Hier finden Sie alle Informationen zu unseren Ausbildungen zum Heilpraktiker für Psychotherapie:</h5>
</div>
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<p><big><big>Dieser Beitrag wurde von <a name="Link" href="https://hp-schule.pnp-media.de/profile/anke-eigen/"><big><big>Anke Eigen</big></big></a> verfasst. Sie ist Tutorin für die Ausbildung zum <a name="Link" href="https://hp-schule.pnp-media.de/kurse/ausbildung-zum-heilpraktiker-fuer-psychotherapie-im-fernlehrgang/"><big><big>Heilpraktiker für Psychotherapie im Fernlehrgang<big><big></big></big></big></big></a></big></big>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://hp-schule.pnp-media.de/psychologischer-berater-vs-psychotherapeut/">Psychologischer Berater vs. Psychotherapeut – Coachst du noch oder therapierst du schon?</a> erschien zuerst auf <a href="https://hp-schule.pnp-media.de">deutsche-heilpraktikerschule.de</a>.</p>
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		<title>Deutsche Heilpraktikerschule fordert klare Ausbildungsrichtlinien</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Deutsche Heilpraktikerschule]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Aug 2017 09:51:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Berufspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Startseite]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Stellungnahme der Deutschen Heilpraktikerschule zum „Münsteraner Memorandum Heilpraktiker“ Als bundesweit agierendes Ausbildungsinstitut sehen wir es als unsere Verpflichtung an, zu...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://hp-schule.pnp-media.de/stellungnahme/">Deutsche Heilpraktikerschule fordert klare Ausbildungsrichtlinien</a> erschien zuerst auf <a href="https://hp-schule.pnp-media.de">deutsche-heilpraktikerschule.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<style type="text/css"></style><p><strong>Stellungnahme der Deutschen Heilpraktikerschule zum „Münsteraner Memorandum Heilpraktiker“ </strong></p>
<p>Als bundesweit agierendes Ausbildungsinstitut sehen wir es als unsere Verpflichtung an, zu den getroffenen Aussagen und Thesen des „Münsteraner Memorandums“ Stellung zu nehmen.</p>
<p>Wir sind darüber verärgert, dass in einer respektlosen, abwertenden und arroganten Art und Weise Heilpraktikern und Ärzten mit entsprechenden Angeboten entgegen der Realität ein hohes Schadens- und Gefahrenpotential vorgeworfen wird. Auch den Patienten wird pauschal Unkenntnis und fehlendes Urteilsvermögen unterstellt.</p>
<p>Wir bedauern, dass die interdisziplinäre Expertenrunde weder einen praktizierenden Heilpraktiker, noch Vertreter aus einem Heilpraktikerberufsverband oder einer Ausbildungseinrichtung bei der Erstellung des Positionspapiers einbezogen hat. Aus unserem Blickwinkel wertet das Memorandum – auch durch Fehlen ebendieser zusätzlichen Perspektive – den Beruf des Heilpraktikers ausschließlich durch die Darstellung der unzureichenden Gesetzeslage ab.</p>
<p>Wir finden in dem veröffentlichten Schriftstück Verallgemeinerungen und Behauptungen, die den Beruf des Heilpraktikers sowie das Erlangen der Heilerlaubnis und die Ausübung der Heilkunde realitätsfern darstellen. Damit versuchen die Autoren, das von ihnen gewünschte negative Bild des Heilpraktikers zu bestätigen und diskreditieren eine gesamte Berufsgruppe, ohne im Vorfeld eine sachliche Auseinandersetzung mit Heilpraktikern geführt zu haben.</p>
<p>In Ermangelung einer klaren Definition, welche Heilmethoden und -verfahren als alternativ, komplementär oder naturheilkundlich einzuordnen sind, entsteht hier die Notwendigkeit einer gemeinsamen Begriffsbestimmung, um die Diskussion über Krankenkassenleistungen, nachgewiesene Wirksamkeit und Anwendungen überhaupt sachlich führen zu können.</p>
<p>Die Unterstellung, dass die Tätigkeit eines Heilpraktikers und die Anwendung naturheilkundlicher und komplementärer Verfahren – auch durch Ärzte – per se eine Gefahr für die Patienten darstellt, ist einseitig. Sowohl Ärzte als auch Heilpraktiker sind in der Pflicht, den Patienten über sein Krankheitsbild, über Behandlungsmöglichkeiten sowie deren Chancen und Risiken und über Alternativen aufzuklären. Niemand hat das Recht, die Urteilsfähigkeit eines anderen Menschen ohne Prüfung in Frage zu stellen.</p>
<p>Das aufgeführte Beispiel einer Fehlbehandlung durch Heilpraktiker aus dem Jahr 2016 ist so einzigartig, dass Kritiker mangels anderer Fälle immer wieder darauf zurückgreifen. Diese konkrete Krebsbehandlung durch Heilpraktiker darf aus unserer Sicht berechtigterweise kritisiert werden und wir distanzieren uns von dieser Praktik. Darüber hinaus wurden in diesem Fall jegliche gesetzlichen Grenzen überschritten.</p>
<p>Die Ausbildung, Prüfung und Praxis eines Heilpraktikers sind viel besser entwickelt, als es die Gesetzeslage vermuten lässt. Seriös tätige Heilpraktiker schließen sich Berufsverbänden an und unterliegen damit der gültigen Berufsordnung. Diese umfasst die gesetzlich vorgeschriebene Sorgfaltspflicht und gestattet jedem Heilpraktiker nur solche Heilverfahren anzuwenden, welche er nachweislich erlernt hat und beherrscht. Darüber hinaus verpflichtet die Berufsordnung zur regelmäßigen Weiterbildungen in der ausgeübten Disziplin. Das Patientenrechtegesetz, dem auch die Heilpraktiker verpflichtet sind, schützt zudem die Patienten vollumfänglich.</p>
<p>Wenn die eigene Gesundheit in Gefahr gerät, besteht der Bedarf, einen Arzt oder Heilpraktiker aufzusuchen. Mangelnde Kenntnisse über den Beruf des Heilpraktikers sowie falsche Vorstellungen von Motivationen der Patienten führen schnell zur fehlerhaften Schlussfolgerung, dass Heilpraktiker ausschließlich in gesundheitlicher Not, unter Zeitdruck und aufgrund falscher Heilversprechen aufgesucht werden. Das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb untersagt sowohl falsche als auch grundsätzliche Heilversprechen. Die Berufsordnung legt fest, stets nur solche Heilmethoden anzuwenden, die möglichst einfach und kostengünstig sind. Die Argumente der ökonomischen Ausbeutung und getätigter Heilversprechen sind somit nicht haltbar.</p>
<p>Der Beruf des Heilpraktikers ist eine wertvolle Errungenschaft im deutschen Gesundheitssystem, die es zu bewahren gilt. Der Bedarf nach Neuregelung der Gesetzgebung zum transparenten Kompetenzerwerb des Berufsstandes ist dabei unstrittig, ausdrücklich gewollt und führt zu einer Qualitätserhöhung der Heilpraktiker im Interesse der Patienten.</p>
<p>Das wachsende Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung führt zu einer zusätzlichen Nachfrage nach Gesundheitsleistungen und Produkten, die durch das bestehende Gesundheitssystem nicht abgedeckt werden können. Prävention, Ursachensuche statt reiner Symptombekämpfung, ganzheitliche Betrachtung des Menschen, Besinnung auf die Natur und die körperlichen und seelischen Bedürfnisse der Menschen sind nur einige Aspekte, die den Beruf des Heilpraktikers so bedeutsam machen. Die Tätigkeit des Heilpraktikers untergräbt keinesfalls die ärztlichen, wissenschaftlich anerkannten Behandlungsstrategien oder stellt diese in Frage, sondern ergänzt diese sinnvoll.</p>
<p>Wir sehen den Bedarf nach einer durchdachten Neuregelung des Heilpraktikerwesens und der Regelung der Ausbildung im Interesse der Patienten. Die Deutsche Heilpraktikerschule wirkt mit der aus dem Beschluss der 89. Konferenz der Gesundheitsministerien einhergehenden Forderung zur Reform des Heilpraktikergesetzes aktiv am Prozess mit und reichte entsprechende Vorschläge zur Verbesserung ein. Der Besuch einer qualifizierten Ausbildungseinrichtung sollte dabei unumgänglich sein, um die fachlichen Kenntnisse über Anatomie, Physiologie, Pathologie und die entsprechenden Verfahren durch ausgebildete Dozenten sicherzustellen.</p>
<p>Auch das Fehlen des Nachweises praktischer naturheilkundlicher Kenntnisse und Fähigkeiten kritisieren wir in der derzeitigen Prüfungsabwicklung. Wir setzen uns dafür ein, die Ausbildung zum Heilpraktiker so zu gestalten, dass diese für Außenstehende transparent ist und dass keine Sorge um eine medizinische Ausbildung auf einem ausreichend hohen, wissenschaftlichen Niveau besteht. Dies beinhaltet demzufolge eine Ausbildung mit staatlicher Prüfung und einem einheitlichen Ausbildungsplan und impliziert den Besuch einer qualifizierten Bildungseinrichtung.</p>
<p>Die Kompetenzlösung mit der Reduktion des Heilpraktikerwesens auf sogenannten Fach-Heilpraktiker verhindert die gesetzlich festgeschriebene freie Berufswahl und reduziert den Heilpraktikerberuf auf eine „bloße Weiterbildung“ der Gesundheitsberufe. Eine angestrebte Qualitätsverbesserung des Heilpraktikerwesens wird unserer Ansicht nach dadurch nicht erreicht. „Eine Abschaffung des Berufs angelehnt an den Beruf Dentist widerspricht dem Art. 12 des Grundgesetzes, der dem Heilpraktiker einen Bestandsschutz zusichert.“<br />
(Quelle: Rechtsanwalt Dr. R. Sasse vom 21. Aug. 2017 <a name="Link" href="http://www.heilpraktikerrecht.com/2017/08/21/das-ende-des-heilpraktikerberufs-wie-wir-ihn-kennen/">http://www.heilpraktikerrecht.com/2017/08/21/das-ende-des-heilpraktikerberufs-wie-wir-ihn-kennen/</a>)</p>
<p>Wir schlagen vor, <strong>gemeinsam</strong> mit Heilpraktikern, Ärzten, staatlichen bildungspolitischen Vertretern und zuständigen Ämtern verbindliche Standards für die Ausbildung in Heilpraktikerschulen festzulegen. Die Deutsche Heilpraktikerschule steht als Ansprechpartner und Diskussionsteilnehmer für eine zielführende und respektvolle Debatte zur Verfügung.</p>
<p>Kontakt zur Deutschen Heilpraktikerschule:<br />
<a name="Link" href="mailto:redaktion@deutsche-heilpraktikerschule.de">redaktion@deutsche-heilpraktikerschule.de</a></p>
<p>Dieser Beitrag wurde von Kati Fritzsche verfasst. Bild: Istock</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://hp-schule.pnp-media.de/stellungnahme/">Deutsche Heilpraktikerschule fordert klare Ausbildungsrichtlinien</a> erschien zuerst auf <a href="https://hp-schule.pnp-media.de">deutsche-heilpraktikerschule.de</a>.</p>
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